Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkassen

Wir sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordhrein im kassenärztlichen System zugelassen, somit verfügen wir über eine Genehmigung, über die gesetzliche Krankenkassenversicherung abzurechnen. Bitte denken Sie mit daran, jedes Quartal ihre Versichertenkarte von uns einlesen zu lassen.

Private Krankenkassen

Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Es empfiehlt sich, frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen. Unser Honorar bemisst sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP, 2,3-facher Satz).

Beihilfestellen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel auch von Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle, um die Bedingungen einer Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Berufsgenossenschaften

Sollte infolge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Bedarf bestehen, so erfolgt in der Regel eine Abrechnung mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen Sie die Zustellung der benötigten Antragsformulare, so dass die Kostenübernahme für die Psychotherapie gewährleistet werden kann. 

Selbstzahler

Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und Ihrer Therapeutin werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt.

Paartherapie

Kosten einer Paartherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen daher privat bezahlt werden. Auch hier werden die Vereinbarungen vorab in einem Vertrag geregelt.